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   OLG Karlsruhe, 04.10.1989 - 1 U 356/88   

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https://dejure.org/1989,14332
OLG Karlsruhe, 04.10.1989 - 1 U 356/88 (https://dejure.org/1989,14332)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.10.1989 - 1 U 356/88 (https://dejure.org/1989,14332)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Oktober 1989 - 1 U 356/88 (https://dejure.org/1989,14332)
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  • BGH, 16.06.1959 - VI ZR 95/58

    Motorradunfall - § 830 Abs. 1 Satz 1 BGB ist unanwendbar bei selbständigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.10.1989 - 1 U 356/88
    Sie sind zwar als Nebentäter anzusehen, weil sie durch selbständige Einzelhandlungen ohne bewusstes Zusammenwirken einen Schaden mitverursacht haben (vgl. BGHZ 30, 203).
  • BGH, 13.12.1984 - III ZR 20/83

    Nachbarrechtliche Vorschriften als Schutzgesetze; Beweislast bei Verletzung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.10.1989 - 1 U 356/88
    Der Beweis des ersten Anscheines spricht deshalb dafür, dass der Verstoß gegen den Gesetzesbefehl eine Bedingung für den Unfall war (vgl. BGH, LM § 823 (J) BGB Nr. 11; NJW 1984, 432, 433; BGH, Betrieb 1986, 1815; VersR 1985, 452 ; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 1215 ff.).
  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 98/82

    Glatteisunfall nach Ende der Streupflicht - § 286 ZPO, (hier kein)

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.10.1989 - 1 U 356/88
    Der Beweis des ersten Anscheines spricht deshalb dafür, dass der Verstoß gegen den Gesetzesbefehl eine Bedingung für den Unfall war (vgl. BGH, LM § 823 (J) BGB Nr. 11; NJW 1984, 432, 433; BGH, Betrieb 1986, 1815; VersR 1985, 452 ; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 1215 ff.).
  • BGH, 20.03.1979 - VI ZR 152/78

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Überholenden mit einem nicht ganz rechts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.10.1989 - 1 U 356/88
    Die Beklagten machen damit geltend, der Kläger sei gemäß § 254 BGB mitschuldig, weil die Rechtsprechung zum Mitverschulden des nichtangegurteten Insassen nicht auf den Verstoß gegen § 21 a StVO gestützt wird, sondern auf § 254 BGB (vgl. die grundlegende Entscheidung BGHZ 74, 25; 83, 71).
  • BGH, 01.04.1980 - VI ZR 40/79

    Berücksichtigung des Nichtangurtens als Mitverschulden des verletzten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.10.1989 - 1 U 356/88
    Dabei kommt dem Schädiger allerdings u.U. der Anscheinsbeweis zugute, wenn ein typischer Geschehensablauf festgestellt werden kann, welcher nach den Erfahrungen der Unfallforschung dafür spricht, dass der Gurt nicht angelegt war und/oder die eingetretenen Verletzungen bei angelegtem Gurt nicht entstanden wären (vgl. BGH, NJW 1980, 2125, 2126; VersR 1981, 548; OLG Karlsruhe, VersR 1985, 788 ff.; weitere Nachweise und ausführliche dogmatische Begründung bei Weber, Nichtanschnallen des Kraftfahrzeuginsassen, NJW 1986, 2667 ff.).
  • BGH, 02.02.1982 - VI ZR 296/80

    Pflicht eines Taxifahrers zur Anlegung des Sicherheitsgurts auf einer langen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.10.1989 - 1 U 356/88
    Die Beklagten machen damit geltend, der Kläger sei gemäß § 254 BGB mitschuldig, weil die Rechtsprechung zum Mitverschulden des nichtangegurteten Insassen nicht auf den Verstoß gegen § 21 a StVO gestützt wird, sondern auf § 254 BGB (vgl. die grundlegende Entscheidung BGHZ 74, 25; 83, 71).
  • BGH, 23.02.1988 - VI ZR 151/87

    Haftung aus fahrlässiger Nebentäterschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.10.1989 - 1 U 356/88
    Der Nebentäter haftet aber für die Folgen seines eigenen rechtswidrigen Verhaltens nach allgemeinen Zurechnungsregeln (BGH, NJW 1988, 1719 ).
  • BGH, 10.03.1981 - VI ZR 236/79

    Bemessung des Schmerzensgeldes für Prellungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.10.1989 - 1 U 356/88
    Dabei kommt dem Schädiger allerdings u.U. der Anscheinsbeweis zugute, wenn ein typischer Geschehensablauf festgestellt werden kann, welcher nach den Erfahrungen der Unfallforschung dafür spricht, dass der Gurt nicht angelegt war und/oder die eingetretenen Verletzungen bei angelegtem Gurt nicht entstanden wären (vgl. BGH, NJW 1980, 2125, 2126; VersR 1981, 548; OLG Karlsruhe, VersR 1985, 788 ff.; weitere Nachweise und ausführliche dogmatische Begründung bei Weber, Nichtanschnallen des Kraftfahrzeuginsassen, NJW 1986, 2667 ff.).
  • BGH, 04.03.1986 - VI ZR 242/84

    Wohnung - Polizeilich gemeldet - Beweislast - Wassereinbruch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.10.1989 - 1 U 356/88
    Für den Einwand jedoch, der Geschädigte habe den eingetretenen Schaden mitverursacht, ist der Schädiger darlegungs- und beweispflichtig (BGHZ 91, 260; NJW-RR 1986, 1083).
  • BGH, 18.09.1984 - VI ZR 289/82

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten PKW mit einem aus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.10.1989 - 1 U 356/88
    Im Strafverfahren ist zu Recht darauf abgestellt worden, dass der Beklagte Nr. 2 mit seinem schwerfälligen und langsamen Traktor samt Hänger die Fahrbahn in Richtung xxx praktisch einige Sekunden vollkommen blockierte (zur ausnahmsweisen Verpflichtung des Fahrers eines besonders schwerfälligen Fahrzeuges, sich eines Einweisers oder Warnpostens zu bedienen, vgl. BGH, VersR 1984, 1147).
  • OLG Karlsruhe, 03.10.1984 - 1 U 292/83

    Sicherheitsgurt; Schadensersatz; Verletzung des Beifahrers; Ausländische

  • OLG Hamm, 10.09.1985 - 4 Ss OWi 980/85
  • OLG Frankfurt, 21.12.1982 - 22 U 102/82

    Verspätete Zahlung; Verzinsung der Kaufpreisschuld; Auflassungsvormerkung;

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